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Der Örtliche Personalrat

Wer?

Wir sind Ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus allen Schularten. Unser Handlungsrahmen des ÖPR ergibt sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Die darin definierten Aufgaben und Kontrollfunktionen nehmen wir wahr. 

Wir können Sie in vielen schulischen Situationen beraten, unterstützen und uns für Ihre Belange einsetzen. Dabei unterliegen wir der Schweigepflicht. Wir werden nur dann für Sie tätig, wenn Sie uns einen gezielten Auftrag und Ihr Einverständnis dazu geben.

Wo?

Sie finden uns im Gebäude des Staatlichen Schulamts Stuttgart.

Örtlicher Personalrat Stuttgart
Bebelstraße 48
70193 Stuttgart 
1. Stock/Zimmer 104

0711 – 6376 405
oepr.ghwrgs@ssa-s.kv.bwl.de

Wann?

Der Örtliche Personalrat ist zu den üblichen Bürozeiten zwischen 8 und 15 Uhr telefonisch und per Mail erreichbar.

Was?

Gemäß LPVG muss eine Beteiligung des ÖPR erfolgen bei:

  • Abordnungen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz-Maßnahmen
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Beförderungen
  • Datenschutzbelangen an den Schulen
  • Einstellungen
  • Fort- und Weiterbildungsfragen
  • Versetzungen
  • Langfristig angeordnete Mehrarbeit
  • Bestellung Sicherheitsbeauftragte

In folgenden Bereichen können wir beraten und unterstützen:

  • Abordnungen und Versetzungen
  • Änderungen des Stundenumfangs
  • Anrechnungen und Ermäßigungen
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
  • Beschwerden gegen Dienstvorgesetzte
  • Drohende Disziplinarmaßnahmen
  • Konferenzrechte
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Probezeit und Anstellung
  • Teilzeit, Beurlaubung
  • Verbeamtung (Dauer der Probezeit, Probezeitbeurteilungen, etc.) 
  • Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit

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